Grüner Pass
Österreich und zwölf weitere EU-Staaten haben sich auf sieben Kriterien bei der Erstellung eines „Grünen Passes“ für den Tourismus geeinigt. Das Ziel sei es, den „Grünen Pass“ rasch und möglichst einheitlich auf europäischer Ebene umzusetzen, sagte Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) der APA. Diese sieben Prioritäten aus Sicht des Tourismus würden nun der EU-Kommission übermittelt. Diese teilte zuletzt mit, man habe noch keine Information erhalten.
Erstmals hatten Bulgarien, Kroatien, Zypern, Dänemark, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Italien, Malta, Portugal, Slowenien, Spanien und Österreich am 29. März auf Einladung Köstingers über die Prioritäten bei der Umsetzung des „Grünen Passes“ beraten.
Zwei Wochen später einigten sich die 13 EU-Staaten darauf, dass der „Grüne Pass“ bis spätestens Juni umgesetzt und dadurch noch während der anhaltenden Pandemie die Reisefreiheit erleichtert werden solle.
Keine Diskriminierung, keine Impfpflicht
Dabei müsse sichergestellt werden, dass die Zertifikate gleich behandelt werden und es zu keiner Diskriminierung kommt. Zu einer Einführung einer Impfpflicht durch die Hintertür soll es nicht kommen. Gelingen soll das mittels einer sicheren und nutzerfreundlichen technischen Lösung, heißt es in der der APA übermittelten Prioritätenliste.
Die nationale Entscheidungsfreiheit über zusätzliche Freiheiten durch den „Grünen Pass“, die auf einer gemeinsamen Plattform ersichtlich sein sollen, müsse dabei erhalten werden, heißt es weiter. So sollen die Gesundheitsdaten der einzelnen Bürgerinnen und Bürger nicht in einer zentralisierten Datenbank auf EU-Ebene gespeichert, sondern ausschließlich im Mitgliedsstaat und nirgends sonst gespeichert werden.
Das Ziel sei es außerdem, eine grenzübergreifende Lösung auch mit Drittstaaten zu erarbeiten sowie bei der Einführung des „Grünen Passes“ eng mit der Reise- und Tourismusbranche zusammenzuarbeiten.
Mitgliedsstaaten entscheiden über Details
„Der Grüne Pass macht auf einen Blick erkennbar, ob jemand geimpft, genesen oder getestet ist. Mit einem einheitlichen QR-Code soll dies auf europäischer Ebene einfach und benutzerfreundlich umgesetzt werden“, sagte Köstinger.
Die Entscheidung darüber, welche Erleichterungen das im Detail seien, treffe natürlich jeder Mitgliedsstaat selbst, so Köstinger.