Makarska geht als landesweiter Vorreiter neue Wege im Tourismus- und Ordnungsmanagement: Als erste Stadt in Kroatien schränkt der beliebte Küstenort den nächtlichen Verkauf von Alkohol in Geschäften drastisch ein.
Auf seiner jüngsten Sitzung hat der Stadtrat von Makarska eine neue Verordnung verabschiedet. Demnach ist der Verkauf von Alkohol in Lebensmittelgeschäften, Bäckereien, Kiosken (Tobacco Shops) und allen anderen Verkaufsstellen im gesamten Stadtgebiet in der Zeit von 21:00 Uhr abends bis 06:00 Uhr morgens strengstens untersagt.
Die wichtigsten Details der neuen Regelung im Überblick:
Geltungsbereich: Das Verbot betrifft ausschließlich den Einzelhandel und Verkaufsstellen.
Ausnahme Gastronomie: Restaurants, Bars, Cafés und andere gastronomische Betriebe sind von der Regelung nicht betroffen. Dort darf weiterhin wie gewohnt Alkohol ausgeschenkt werden.
Öffnungszeiten: Die regulären Öffnungszeiten der Geschäfte ändern sich dadurch nicht – sie dürfen lediglich ab 21 Uhr keine alkoholischen Getränke mehr verkaufen.
Kontrolle: Die Einhaltung wird von den Inspektoren des staatlichen Inspektorats überwacht.

Die Hintergründe: Kampf gegen Lärm und Müll
Gerade während der touristischen Hauptsaison kommt es in der historischen Altstadt und im Bereich der Stadtstrände immer wieder zu nächtlichen Massenansammlungen. Die Folgen sind Ruhestörung, Vandalismus, die Störung der öffentlichen Ordnung und immense Müllberge.
Bürgermeister Zoran Paunović betont, dass es nicht um ein „Verbot um des Verbots willen“ gehe:
„Unser Ziel ist es, die Ruhe, die Ordnung und eine angenehme Atmosphäre in unserer Stadt zu bewahren – sowohl für unsere Mitbürger als auch für unsere Gäste. Wir wollen, dass Makarska ein lebenswerter und nachhaltiger Ort bleibt.“
Kritik an der Umsetzung: Ein „halber Kompromiss“?
Obwohl Makarska die neuen gesetzlichen Spielräume des kroatischen Tourismusgesetzes als erste Stadt nutzt, gibt es auch kritische Stimmen aus den eigenen Reihen. Die stellvertretende Bürgermeisterin Antonia Radić Brkan bezeichnete die Maßnahme als „halbe Lösung“.
Die Stadtverwaltung hatte beim zuständigen Ministerium eigentlich weitergehende Befugnisse beantragt:

Regelung der Ladenöffnungszeiten: Die Kommunen wollten selbst bestimmen dürfen, wann Geschäfte schließen müssen.
Zonierung des Verbots: Gewünscht war eine gezielte Einschränkung (z. B. nur für die Strände und das Zentrum, nicht aber für die Außenbezirke).
Beide Vorschläge wurden vom Ministerium abgelehnt. Dennoch sieht Radić Brkan einen positiven Nebeneffekt: Die Maßnahme schützt die lokalen Gastronomen vor dem unfairen Wettbewerb durch große, meist ausländische Supermarktketten, die mit billigem Alkohol Kundschaft anlocken. Für viele dieser internationalen Ketten seien solche nächtlichen Verkaufsverbote ohnehin nichts Neues, da sie in deren Herkunftsländern bereits Standard sind.