Ein Überwintern an der Makarska Riviera bietet klare Pluspunkte: milde Temperaturen, leere Strände und entspanntes mediterranes Flair.
Wer mit dem eigenen Fahrzeug mit deutschem Kennzeichen von Oktober bis April (ca. 7 Monate) anreist, muss jedoch rechtliche Bestimmungen bezüglich Zoll, Steuern und Zulassungsrecht beachten
Kurz & Knapp: Geht das für den Zeitraum von Oktober bis April?
Ja, das geht ohne Probleme.Da sowohl Deutschland als auch Kroatien EU-Mitgliedsstaaten sind, gilt für Touristen, Saisonarbeiter und Langzeiturlauber die 6-Monats- bzw. 183-Tage-Regel im Rahmen der vorübergehenden Verwendung (privater Gebrauch).
Wenn Sie lediglich die Wintermonate an der Küste verbringen und Ihren ordentlichen Wohnsitz (Lebensmittelpunkt) weiterhin in Deutschland behalten, dürfen Sie Ihr Auto für einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten innerhalb von 12 Monaten mit deutschem Kennzeichen in Kroatien fahren.

Die rechtlichen Grundlagen im Detail. Der ordentliche Wohnsitz als Ankerpunkt.
Das entscheidende Kriterium für die Kfz-Zulassung in der Europäischen Union ist nicht die Frage, wo sich das Auto befindet, sondern wo der Halter seinen gewöhnlichen Aufenthalt (mindestens 185 Tage im Kalenderjahr) hat.
Szenario A (Touristische Überwinterung): Sie bleiben unter 6 Monaten am Stück in Kroatien oder fahren zwischenzeitlich nach Deutschland zurück. Ihr Hauptwohnsitz bleibt in Deutschland.
Das Fahrzeug muss nicht umgemeldet werden.
Szenario B (Dauerhafter Umzug / Residenz):
Wer sich bei der kroatischen Polizei (MUP) offiziell für einen dauerhaften Aufenthalt (stalni boravak) oder temporären Aufenthalt (privremeni boravak) anmeldet und seinen Lebensmittelpunkt nach Kroatien verlegt, ist verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb einer Frist (in der Regel spätestens nach 6 Monaten) auf kroatische Kennzeichen umzumelden.

2. Die 15-Tage-Sonderregelung der kroatischen Zollbehörde (Carina)
In Kroatien gilt ein spezifisches Steuergesetz bezüglich der Nutzung ausländischer Fahrzeuge durch Personen, die in Kroatien ansässig sind oder dort arbeiten.
Für reine Touristen & EU-Bürger ohne kroatischen Wohnsitz: Sie können das Fahrzeug im Rahmen des vorübergehenden Aufenthalts vollkommen legal nutzen.
Wichtig bei Registrierung vor Ort: Sollten Sie sich bei der Behörde offiziell vorübergehend anmelden (privremeni boravak für mehr als 90 Tage), verlangen die kroatischen Zollbehörden unter Umständen eine Meldung des Fahrzeugs, um die Einhaltung der Verbrauchssteuer (PPMV - Posebni porez na motorna vozila) zu prüfen.
Checkliste für die Reise nach Makarska
TÜV / Hauptuntersuchung (HU):
Prüfen Sie vor der Abreise im September/Oktober die Plakette. Läuft der TÜV während Ihres Aufenthalts in Kroatien ab, droht bei der Rückkehr nach Deutschland ein Verwarnungsgeld. Kroatische Behörden bestrafen eine abgelaufene deutsche HU meist nicht direkt, jedoch erlischt bei langer Überziehung der Versicherungsschutz.

Grüne Versicherungskarte (IVK):
Auch wenn innerhalb der EU das Kennzeichen als Deckungsnachweis gilt, sollten Sie die International Versicherungskarte für den Schadensfall griffbereit im Handschuhfach mitführen.
Versicherung informieren:
Melden Sie Ihrer Kfz-Versicherung vorab, dass sich das Fahrzeug über mehrere Monate im EU-Ausland befindet. Die meisten Voll- und Teilkaskoversicherungen decken dies problemlos ab, verlangen aber eine kurze Information bei Aufenthalten über 3 Monaten.